Der Bereich des Verkehrsrecht ist ein Schwerpunktbereich der Kanzlei Lehrnbecher & Koll. und verfügt mit Rechtsanwalt Rainer Lehrnbecher über einen Fachanwalt für Verkehrsrecht außerdem ist Rechtsanwalt Rainer Lehrnbecher Fachanwalt für Arbeitsrecht.
 
Im Bereich des Verkehrsrechts unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Ansprüchen gegenüber dem Verkäufer oder Käufer bei Kaufverträge für Neu- sowie Gebrauchtfahrzeugen.
 
Darüberhinaus helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung und Regulierung Ihrer Schadensersatzansprüche sowie Schmerzensgeldansprüche im Rahmen eines Verkehrsunfalls,
 
Dies beinhaltet neben der Durchsetzung von KFZ-Schäden (Unfallregulierung) selbstverständlich auch die Durchsetzung von Personenschäden die Sie als Fahrer oder Beifahrer erlitten haben.
 
Ebenso helfen wir Ihnen auf dem Gebiet der Ordnungswidrigkeiten (OWI). Es handelt sich dabei z.B. um Vorwürfe wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Nichteinhaltung des Mindestabstandes, Verstoß gegen allgemeine Verkehrsregeln, Handynutzung etc. mit der Androhung von Punkten sowie Fahrverbot.
 
Soweit Sie wegen Verdachts des Fahrens unter Alkoholeinfluss oder Drogen sowie anderer berauschender Mittel gefahren sind, droht nicht nur ein Fahrverbot sondern auch ein Führerscheinentzug von wenigstens 6 Monaten. Dies auch dann, wenn ein Unfall durch Sie nicht verursacht wurde. In einem derartigen Fall sollten Sie auf jeden Fall Kontakt mit uns aufnehmen, auch wenn sie bereits eine Aussage bei der Polizei gemacht haben.
 
Eine besondere Rolle spielt hierbei immer wieder die unterschätzte Problematik der sog. "Fahrerflucht" verbunden mit der Gefahr des Fahrverbots sowie der Entziehung der Fahrerlaubnis.
 
Nicht nur bei sog. Anhörungen wegen derartiger Verkehrsverstöße ist die Einschaltung der Kanzlei Lehrnbecher & Koll. (und zwar vor Beantwortung der Fragen des Anhörungsbogens) ratsam.
 
Dies gilt umso mehr bei Verkehrsverstößen, die eine Straftat darstellen (Trunkenheit, Drogenkonsum, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Nötigung, fahrlässige Körperverletzung etc.). Hier drohen bisweilen empfindliche Strafen, die unter Umständen den Arbeitsplatz gefahren und existenzbedrohend sein können.