Die Anwaltskanzlei Lehrnbecher & Koll. ist u.a. auf das Gebiet des Arbeitsrechts spezialisiert. Rechtsanwalt Rainer Lehrnbecher ist Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Fachanwalt für Verkehrsrecht. Machen Sie sich unser Know-How zu Nutze und vertrauen Sie der langjährigen Erfahrung.
 
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einerseits sowie die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und dem Betriebsrat bzw. Tarifvertragsparteien (Gewerkschaften) andererseits.
 
Die wichtigsten Gebiete sind das Kündigungsrecht sowie das Betriebsverfassungsrecht und die Arbeitnehmerschutzgesetze.
 

Für Arbeitnehmer besonders wichtig sind dabei das allgemeine sowie die verschiedenen besonderen Kündigungsschutzbestimmungen. Ebenso die Regelungen/Verfall von Urlaub, die Urlaubsabgeltung, Fragen zu kranksheitsbedingten Kündigungen, Verhaltens- sowie betriebsbedingte Kündigungen, Abmahnungen, Überstunden, Mehrarbeit sowie Mindestlohn.
 
Besonderes Gewicht besitzt das Kündigungsschutzgesetz auch im Zusammenhang mit sogenannten Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen, die Bewertung von Zeugnissen und die Frage der Gewährung von Arbeitslosengeld.
 
Gerichtlichte Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden vor dem Arbeitsgericht geführt. Die Besonderheit dieses Verfahrens besteht darin, dass die außergerichtlichen Kosten (Anwaltsgebühren) in der ersten Instanz von jeder prozessführenden Partei (unabhängig vom Ausgang des Verfahrens) selbst zu tragen sind.
 
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, so werden diese Kosten von der Versicherung übernommen. Dies gilt auch für beratende Tätigkeiten des Rechtsanwalts in der Kanzlei, am Telefon oder schriftlich.
 
Soweit Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen sollten, besteht oftmals die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe, d.h. die Übernahme der Kosten durch den Staat. Wir prüfen dies für Sie gerne, helfen Ihnen bei den Formularen und stellen für Sie auch die erforderlichen Anträge (natürlich kostenlos !)