Das seitens der Anwaltskanzlei Lehrnbecher & Koll. betreute Rechtsgebiet des Erbrechts umfasst alle Themen, die sich mit dem Übergang von Vermögen einer Person im Falle Ihres Todes auf eine andere oder mehrere andere Personen beschäftigt. 
 
Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich bei diesem Vermögen um einzelne Vermögensgegenstände, Immobilien, Familienbetriebe oder größere Unternehmungen handelt.

 
Wir werden nicht nur bei allen Fragen des Erblassers zur Umsetzung seines gewünschten Willens im Falle seines Todes tätig, sondern auch bei Fragen der Erben, sonstigter Berechtigter sowie nicht berücksichtigter Personen.
 

 

 

Beispiele:

  • Erbfolge
  • Erbenstellung
  • Ausschlagung
  • Auseinandersetzung
  • Pflichtteil
  • Anfechtung
  • Erbschein
  • Vermächtnis
  • Erbfähigkeit
  • Testierfähigkeit
  • Berliner Testament
  • Vor- / Nacherbschaft