Das Versicherungsrecht hat die Aufgabe, die Beziehungen zwischen einer Privatperson / einem Privatunternehmen und der Versicherung (dem Versicherer) zu regeln. Dieses Rechtsgebiet ist zu großen Teilen im Versicherungsvertragsgesetz niedergelegt. 
 
Neben der Gebäude-, privaten Haftpflicht- sowie der privaten Unfallversicherung gehört hierzu insbesondere die KFZ-Haftpflichtversicherung.
 
Gerade im Bereich der privaten Unfall- sowie der KFZ-Haftpflichtversicherung kommt es oft zu einem Streit zwischen dem Geschädigten und der Versicherung, da die Versicherung nicht oder nicht den gesamten eingetretenen Schaden bezahlt.
 
Auch passiert es immer wieder, das im Rahmen eines Verkehrsunfalls der vermeindliche Unfallverursacher das Gefühl hat, es auf der anderen Seite mit einem Versicherungsbetrüger zu tun zu haben und dieser absichtlich den Unfall provoziert hat, um dannach überteuer abzurechnen.
 
Die Anwaltskanzlei Lehrnbecher & Koll. hilft Ihnen bei all diesen Fragen.