Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht des Kaufmanns. Gemäß § 1 I HGB ist Kaufmann, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Unter Sonderprivatrecht versteht man die privatrechtlichen Vorschriften, die nur für bestimmte Personengruppen gelten. Die Vorschriften des Handelsrechts sind ergänzend zu den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) anzuwenden und sind diesen gegenüber spezieller.
 
Das Gesellschaftrecht hingegen ist das Rechtsgebiet, dass sich mit privaten Personenvereinigungen befasst, die zur Erreichung eines bestimmten Zwecks durch besondere Vereinbarung begründet werden. Die bekanntesten Formen sind die KG, GmbH, GmbH & Co.KG sowie die Vereine.
 
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