Der Bereich Mergers & Acquisitions (M&A) ist ein Aspekt der strategischen Ausrichtung von Unternehmen.

Neben dem Kauf und Verkauf von Unternehmenseinheiten sowie ganzen Unternehmen werden hierunter u.a. auch Fusionen sowie Joint Ventures verstanden.
Neben wettbewerbsbezogene Gründe spielen hauptsächlich strategische Gründe die entscheidende Rolle für derartige Überlegungen.

Viele dieser Transaktionen führen leider nicht zu dem gewünschtem wirtschaftlichen Erfolg, da sowohl im Vorfeld, als auch in der nachgelagerten Eingliederung oftmals schwerwiegende Fehler gemacht werden, die durch die Hinzuziehung eines "Profis" vermeidbar gewesen wären

Die Anwaltskanzlei Lehrnbecher & Koll. bietet nicht nur eine umfassende Beratung und Begleitung im Bereich der Vorbereitung und Planung von Acquisitionen sowie der vertraglichen Ausgestaltung und Verhandlung, sondern mit der Erfahrung von über 40 erfolgreich durchgeführten Transaktionen durch Rechtsanwalt Rainer Lehrnbecher auch einen Spezialisten im Bereich der nachgelagerten Integration (Post-Merger-Integration).