Das IT-Recht ist das Recht der elektronischen Datenverarbeitung.
 
Neben dem Datenschutz des Mitarbeiters im Rahmen seines Beschäftigungs-
verhältnisses ist der weitaus bekannteste Anwendungsbereich des IT-Rechts das Internet.

Besonders im Internet lauern hierbei "Gefahren". Neben dem nicht beabsichtigten und nicht gewollten Bestellen von Waren oder Dienstleistungen sind dies vorallem Verletzungen des Urheberrechts in Form unberechtigter Downloads von Filmen, Musik sowie Spielen.

Auch die Verwendung von im Internet eingestellten Bilder kann dabei eine Verletzung des Urheberreechts darstellen. Zum Schutze des "Eigentums" dieser Rechtsgüter im Internet wurden dabei spezielle Straftatbestände geschaffen. 

Darüberhinaus gibt es viele Vorschriften, die von JEDEM zu beachten sind, der z.B. eine web-Seite im Internet besitzt, Waren und Dienstleistungen dort anbietet oder ein "shop" dort hat.
 
Gerade im Bereich des IT-Rechts gibt es viele sog. Abmahnanwälte / Inkassounternehmen, die spezialisiert darauf sind, "Fehler" auf web-Seiten zu finden oder bei illegalen down- sowie uploads gegen die User vorzugehen und mit enormen Schadensersatzforderungen sowie empfindlichen Bearbeitungsgebühren drohen.
 
Viele -insbesondere wenn es sich bei den downloads um erotischen Inhalt handelt- zahlen hier die Forderungen aus Angst vor Veröffentlichung sowie aus Scham. Dies muss nicht sein. 
 
Die Anwaltskanzlei Lehrnbecher & Koll. berät Sie gerne und hilft Ihnen weiter.