Der Bereich des Baurechts ist ein Interessensschwerpunkt des Rechtsanwalts Rainer Lehrbecher und umfasst alle Aspekte des Bauen von der Planung, der Errichtung von baulichen Anlagen sowie Bauwerken, inkl. deren Umbau sowie dem Abriss von Baulichkeiten.
 
Gerade bei der Errichtung sowie bei dem Umbau von Häuser, Wohnungen, Bürogebäuden, Industriehallen etc. treten dabei immer wieder Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Auftraggeber und dem ausführenden Unternehmen hinsichtlich der Ordnungsgemäßheit / Mängelfreiheit der baulichen Maßnahmen auf.
 
Während der Bauunternehmer sich -oftmals- auf zulässige Abweichungen / Toleranzen, Regelungen des VOB oder Planungsfehler des Architekten bzw. der sonstigen Fachplaner beruft will der Bauher eine vertragsgemäße Leistung für sein Geld.
 
Auch sog. Mangelfolgeschäden, also Schäden die durch den Mangel des Bauwerks erst enstehen, wie z.B. Schimmelbildung bei fehlerhafter Wärmedämmung spielen hierbei eine besondere Rolle.
 
Die Anwaltskanzlei Lehrnbecher & Koll. arbeitet in allen diesen Bereichen seit Jahren mit verschiedenen erfahrenen Sachverständigen zusammen um Ihnen schnell und kompetent zu Ihrem Recht zu verhelfen.